Anpassung Sparerpauschbetrag
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen zum 1. Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro im Rahmen der Einzelveranlagung und von 1.601 auf 2.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung, zu erhöhen. Das heißt, künftig bleiben für Sie unterm Strich mehr Erträge wie Zinsen oder Dividenden steuerfrei.
Wenn Sie bereits einen Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag bei Ihrer Sparkasse gestellt haben, wird dieser in der Höhe automatisch angepasst. Sie können Ihren Freistellungsauftrag ab dem 1. Januar 2023 auch anders aufteilen und entsprechend anpassen. Nutzen Sie dazu einfach und bequem unseren Online-Freistellungsauftrag.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
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Bescheinigungen
Nutzen Sie das Angebot Ihrer Sparkasse um die Erstellung diverser Unterlagen zu erleichtern. Laden Sie sich die gewünschten Bescheinigungen und Bestätigungen bei Bedarf herunter oder lassen Sie sich diese einfach an Ihr Elektronisches Postfach senden.