
Jeder wünscht sich ein sorgenfreies Leben – besonders im Alter. Richtig vorgesorgt können Sie einen Ruhestand genießen, der keine Wünsche offen lässt. Mit der passenden Strategie lässt sich dafür selbst im Zinstief vorsorgen.
Ihr Weg führt über drei Säulen, wenn Sie Ihren Lebensstandard dauerhaft erhalten und auch Ihre Familie absichern möchten.
Die erste Säule der Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rente, verschiedenen Versorgungswerken und aus der sogenannten Rürup-Rente mit steuerlichen Vorteilen für Selbstständige und freiberuflich Tätige.
Die zweite Säule der Altersvorsorge bilden private und betriebliche Vorsorgemaßnahmen, die durch das Altersvermögens- und Alterseinkünftegesetz gefördert werden. Sie sparen regelmäßig und profitieren zusätzlich von der staatlichen Förderung. Auch Ihre Angehörigen können Sie auf diesem Weg mit absichern.
Die dritte Säule der Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die nicht staatlich gefördert sind. Das ist für Sie interessant, wenn Sie flexibler sparen möchten als bei der betrieblichen Altersversorgung oder bei der Riester-Rente.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck, welche Einzellösungen die Sparkassen-Altersvorsorge umfasst. Gemeinsam mit Ihrer Sparkasse finden Sie den richtigen Mix.
Die erste Schicht der Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rente, verschiedenen Versorgungswerken und aus der Rürup-Rente. Die Anlage in Rürup ist besonders für Selbständige, Freiberufler, Grenzgänger und Angestellte mit hohem Einkommen geeignet. In der Ansparphase bietet sie hohe Steuervorteile von bis zu 45 % und sichert Ihnen eine Lebenslange Rente.
In der zweiten Schicht werden Sparbeiträge durch das Altersvermögens- und Alterseinkünftegesetz gefördert. Bei einem Riester-Sparvertrag profitieren Sie von hohen Zulagen (z. B. pro Kind bis zu 300 Euro) oder Steuervorteilen von bis zu 45 %. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge (Brutto-Gehaltsumwandlung) können Sie sogar eine Dreifachförderung nutzen. Steuervorteile bis zu 45 %, Einsparung von Sozialabgaben und 15 % Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber bei Neuverträgen ab 2019.
Die dritte Schicht der Altersvorsorge umfasst alle privaten Sparverträge, die nicht staatlich gefördert werden. Das ist für Sie interessant, wenn Sie flexibler sparen möchten, als bei der bAV oder der Riester-Rente. In der Rentenphase werden die Rentenzahlungen jedoch steuerlich begünstigt (Ertragswertverfahren). Bei einer Auszahlung des Gesamtguthabens bleiben die Zinsen, unter bestimmten Voraussetzungen (12 Jahre Laufzeit und Endalter mindestens 62 Jahre) zu 50 % Steuerfrei.
Nach heutigem Stand reicht die staatliche Rente nicht aus, um in Zukunft den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Die Altersvorsorge gliedert sich in drei Bereiche: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Gerade bei der privaten Altersvorsorge haben Sie eine Vielzahl an Möglichkeiten, für morgen vorzusorgen.
Um eine gute Basis für die Zukunft zu schaffen, empfiehlt sich ein Betrag von fünf bis zehn Prozent des Bruttogehalts. Auch kleinere Beträge können hilfreich sein. Wichtig ist vor allem, dass Sie regelmäßig etwas zurücklegen und möglichst früh damit beginnen.
Wenn Sie nach 2040 in Rente gehen, müssen Sie die komplette Rente (also 100 Prozent) versteuern. Bis dahin steigt der zu versteuernde Anteil Stück für Stück an.
Die eigene Immobilie ist eine beliebte Form der privaten Zukunftsplanung. Allerdings sollten Sie zu Beginn einer Finanzierung über ausreichend Eigenkapital verfügen – und nicht nur das Objekt, sondern auch die Konditionen detailliert betrachten. Am besten lassen Sie sich ausführlich beraten.
Die Expertise Ihrer Sparkasse steht Ihnen dabei nicht nur im persönlichen Gespräch, sondern auch online zur Verfügung.
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