EWR-Kontoweckerservice
Kommunikationsweg für Informationen zum EWR-Währungsumrechnungsentgelt bei Kartenzahlungen.
Betrifft alle Ihre von der Sparkasse ausgegebenen Karten, die über eigene oder fremde Konten abgerechnet werden.
Wenn Sie Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte), Basiskarte (Debitkarte), Mastercard oder Visa Card (Kreditkarte) für Zahlungen in einer anderen EWR-Währung als den Euro nutzen (z. B. Dänische Kronen), kann hierfür unter anderem ein Währungsumrechnungsentgelt anfallen. Damit Sie besser vergleichen können, stellen wir Ihnen ab April einen entsprechenden Kontowecker zur Verfügung.
Sowohl bei der ersten im Monat ausgelösten Bargeldauszahlung an fremden Geldautomaten in Fremdwährung als auch beim ersten Einsatz zum Bezahlen in Fremdwährung - im EWR und jeweils in einer anderen EWR-Währung als dem Euro - werden wir zur Erinnerung den Betrag/Prozentsatz des Währungsumrechnungsentgelts auf Wunsch elektronisch und unentgeltlich übermitteln.
Dies kann per Kontowecker-Nachricht „EWR-Währung“ durch E-Mail, SMS oder Push-Nachricht (Sparkassen-App) erfolgen.
Möchten Sie als Karteninhaber diese Erinnerungsnachricht erhalten, müssen Sie der Sparkasse eine gültige Kontaktadresse (E-Mail oder Mobilnummer) mitteilen. Alternativ können Sie sich per push-Nachricht informieren lassen. Dazu ist die Nutzung der Sparkassen-App durch den Karteninhaber notwendig.
Der vereinbarte Kommunikationsweg gilt entsprechend für alle anderen oder zukünftig von der Sparkasse ausgegebene Kredit- und Debitkarten. Sollten Sie einen anderen Kommunikationsweg wünschen oder auf die Nachricht verzichten wollen, stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Sollten Sie als Karteninhaber auf die Erinnerungsnachricht verzichten wollen, brauchten Sie nichts zu veranlassen.
Kreditkarten-Aktualisierungsservice
Änderung der Kartenbedingungen wegen der Einführung eines Aktualisierungsservices für Kartendaten.
Betrifft alle Ihre von der Sparkasse ausgegebenen Kreditkarten (einschl. Firmenkreditkarten und Basiskarten), die über eigene oder fremde Konten abgerechnet werden.
Für alle für Sie von der Sparkasse ausgegebenen Mastercard und Visa Card Kreditkarten (einschließlich Firmenkreditkarten oder Basiskarten) unterstützen wir Sie insbesondere für Zahlungen im Online-Handel mit derKarte.
Sie können bei teilnehmenden Online-Händlern Ihre Zustimmung erteilen, Ihre Kartendaten im System des Händlers verschlüsselt zu hinterlegen. Dieses neue Verfahren bietet Ihnen Vorteile um bequem und sicher bezahlen zu können.
Ändert sich beispielsweise Ihre Kartennummer oder das Ablaufdatum Ihrer Karte, müssen Sie diese Daten zukünftig nicht mehr selbst beim Online-Händler aktualisieren. Zu Ihrer Sicherheit erhält der Online-Händler im Rahmen des Aktualisierungsservices ausschließlich verschlüsselte Kartendaten.
Daher passen wir die folgenden Kreditkartenbedingungen entsprechend an.
Regelungspunkt „Nr. 2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen“ am Ende - im Anschluss an den bisherigen Satz 3 - ergänzend folgenden neuen Satz 4 anfügen:
„… Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilnehmenden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor Waren oder Dienstleistungen mit der Kreditkarte bezahlt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung stellen (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienstleistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisierung der Kartendaten automatisch zu ermöglichen.“
Wir sind von Kununu zur Top Company 2024 ausgezeichnet worden.
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