Anpassung Sparerpauschbetrag
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen zum 1. Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro im Rahmen der Einzelveranlagung und von 1.601 auf 2.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung, zu erhöhen. Das heißt, künftig bleiben für Sie unterm Strich mehr Erträge wie Zinsen oder Dividenden steuerfrei.
Wenn Sie bereits einen Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag bei Ihrer Sparkasse gestellt haben, wird dieser in der Höhe automatisch angepasst. Sie können Ihren Freistellungsauftrag ab dem 1. Januar 2023 auch anders aufteilen und entsprechend anpassen. Nutzen Sie dazu einfach und bequem unseren Online-Freistellungsauftrag.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Das könnte Sie auch interessieren:
Bescheinigungen
Nutzen Sie das Angebot Ihrer Sparkasse um die Erstellung diverser Unterlagen zu erleichtern. Laden Sie sich die gewünschten Bescheinigungen und Bestätigungen bei Bedarf herunter oder lassen Sie sich diese einfach an Ihr Elektronisches Postfach senden.
Wir sind von Kununu zur Top Company 2024 ausgezeichnet worden.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.