
Hauptstr. 279, 79576 Weil am Rhein
Die Stiftung der Sparkasse Markgräflerland zur Förderung von Kunst und Kultur führt seit Jahren erfolgreich den Jugendmusikwettbewerb in ihrem Geschäftsgebiet durch. Viele Kinder und Jugendliche nahmen seit der ersten Ausschreibung im Jahr 1989 daran teil und begeisterten immer wieder mit ihren hervorragenden Leistungen.
Trotz bereits erfolgter Ausschreibung wird es dieses Jahr aber leider keinen Wettbewerb und auch kein Abschlusskonzert geben. Alle Versuche, den Jugendmusikwettbewerb 2020 durchführen zu können, scheitern an den für die Stiftung nicht zu erfüllenden Anforderungen der CORONA-Auflagen.
Thomas Oertel, Mitglied des Stiftungsbeirats und Sachverständiger für Musik, trägt diese Entscheidung mit.
„Ich bedaure sehr, dass trotz aller Bemühungen seitens der Stiftung dieser Wettbewerb aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden muss. Ungeachtet der Wertungsspiele, die eine nicht realisierbare Auflagenhürde nehmen müssten, kann sich auch die allgemein so beliebte und geschätzte familiäre Atmosphäre unter diesen Umständen nicht einstellen. Der Wettbewerb hatte neben der Leistungsorientierung u. a. auch das Ziel, die musizierende Jugend im Markgräflerland zusammenzuführen.“
Ulrich Feuerstein, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Markgräflerland und Mitglied im Vorstand der Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur, steht zu dieser Entscheidung, auch wenn es ihm schwergefallen ist, diese nach 31 Wettbewerbsjahren zu treffen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ausschreibung 2020
Solowertung
Ensemblewertungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der fristgerechte Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars bei der Stiftung der Sparkasse Markgräflerland zur Förderung von Kunst und Kultur.
Vom Wettbewerb 2020 ausgeschlossen sind:
Die Ausschreibung erfolgt in diesem Jahr, im Bereich der klassischen Musik, in den Kategorien Holz- und Blechblasinstrumente (Solowertung) und Klavier und ein Streichinstrument / Klavier vierhändig (Ensemblewertung).
Wettbewerbstage
Der Wettbewerb findet unter den im November geltenden Corona-Auflagen statt.
Austragungsorte
Änderungen behalten wir uns vor, bei Bedarf werden weitere Austragungsorte ergänzt.
Anmeldeschluss
Das Datum ist verbindlich. Die Anmeldung muss das komplette Vorspielprogramm enthalten. Nachreichungen oder spätere Änderungen werden nicht berücksichtigt. Alle Teilnehmer erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung ihrer Anmeldung.
Preisträgerkonzert
Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, an einem Abschlusskonzert mitzuwirken, sofern sie dazu aufgefordert werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Das Preisträgerkonzert findet unter Vorbehalt und ggf. per Videoaufzeichnung und Livestream statt.
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe bzw. im Solo- oder Ensemblebereich dargebrachte Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung spielen insbesondere Kriterien wie Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis und künstlerische Gestaltung sowie – bei den Ensembles – die Qualität des Zusammenspiels eine Rolle. In einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspielen wird nicht besonders bewertet.
Innerhalb der Vorspielzeit sind mindestens zwei Stücke/Werke aus unterschiedlichen Epochen vorzutragen. Das Programm muss neben schnellen wenigstens auch einen in sich abgeschlossenen langsamen Satz enthalten.
Das Vorspielprogramm muss aus folgenden unterschiedlichen Stilepochen gewählt werden:
Renaissance | bis ca. 1650 |
Barock | bis ca. 1750 |
Klassik | bis ca. 1820 |
Romantik | bis ca. 1880 |
Neue Musik | (klassische Moderne oder zeitgenössische Musik) |
Wertung
Die Jury setzt sich in der Regel aus fachkompetenten und fachfremden Musikpädagogen zusammen. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Juroren sind hinsichtlich ihrer Beurteilung und der Einzelheiten der Juryberatung zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Wertungsspiele und das Abschlusskonzert sind öffentlich. Der Wettbewerb findet unter den im November geltenden Corona-Auflagen statt. Die Jury entscheidet darüber, welche Preisträger am Abschlusskonzert teilnehmen. Die ausgewählten Teilnehmer werden hierüber schriftlich informiert. statt. Das Preisträgerkonzert findet unter Vorbehalt und ggf. per Videoaufzeichnung und Livestream statt.
Vorspielzeiten |
Dauer |
in der Altersgruppe I | 6 bis 10 Minuten |
in der Altersgruppe II | 10 bis 15 Minuten |
in der Altersgruppe III | 15 bis 20 Minuten |
in der Altersgruppe IV | 15 bis 20 Minuten |
Die Auftrittszeit beginnt mit dem ersten Ton des ersten Werkes und endet mit dem letzten Ton des letzten Werkes. Bei Überschreitung der Vorspielzeit ist die Jury berechtigt abzubrechen.
Ansprechpartnerin
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
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