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Vorteile der Kautionsgarantie

Ausländische Betriebe, die Arbeit­nehmende in die Schweiz entsenden, welche dem Geltungs­bereich eines allgemein verbindlichen Gesamt­arbeits­vertrages (GAV) unterstellt sind, sind kautions­pflichtig. Mit einer Kautions­garantie erweitern Sie Ihren Handlungs­spielraum und schonen Ihre Liquidität. Die Sparkasse bietet dazu für Sie eine Garantie­zusage. 

  • Schnelle Abwicklung durch eine Garantie Ihrer Sparkasse
  • Einfache und unkomplizierte Beauftragung
  • Liquidität schonen, Kontokorrentkredit entlasten
  • Geringe Kosten
  • Flexible Handhabung, da Sie nach Abschluss der Arbeiten die Garantie für neue Projekte nutzen können

ZKVS

Seit 2011 müssen deutsche Hand­werker für verschiedene Gewerke, bei Auftrags­ausführung in der Schweiz, eine Kaution hinterlegen.

Weitere Infor­mationen finden Sie über den folgenden externen Link.

Kautionspflichtige Arbeiten

Die Kautionspflicht gilt für alle in- und ausländischen Betriebe/Arbeitgeber, welche in den nachstehenden Branchen Dienstleistungen in der Schweiz ausführen.

Ausbaugewerbe

Seit dem 1. August 2011 gilt für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt die Kautionspflicht.

Isoliergewerbe

Seit dem 1. Mai 2011 gilt im Isoliergewerbe für alle in- und ausländische Betriebe die Kautionspflicht.

Gebäudetechnikbranche

Seit dem 1. Mai 2011 gilt in der Gebäudetechnikbranche für alle in- und ausländische Betriebe die Kautionspflicht.

Decken und Innenausbausysteme

Seit dem 1. Januar 2013 gilt im Decken- und Innenausbaugewerbe für alle in- und ausländische Betriebe die Kautionspflicht.

Ausbaugewerbe

Basel-Land

Basel-Stadt

 
Dach- und Wandgewerbe   X  
Elektro-Installationsgewerbe X  
Gipsergewerbe X  
Malergewerbe X  
Metallgewerbe  
Schreinergewerbe X  

Isoliergewerbe

 

Gebäudetechnikbranche

 

Decken und Innenausbausysteme

 

Quellen: www.zkvs.org | www.prk-gaertner.ch

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