Förderung Ihrer Gründung
Die L-Bank gibt Ihnen Starthilfe in Baden-Württemberg: Sie unterstützt Existenzgründer*innen und junge Unternehmen mit bis zu fünf Millionen Euro auf dem Weg in die Selbständigkeit.
Ab sofort kann die Bürgschaftsbank 90 Prozent des Förderdarlehens verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Millionen Euro. Dies gilt auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen.
Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 Prozent.
Auch weiterhin bieten Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 für die Gründungsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für die Förderungsdarlehen der L-Bank. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 Prozent des Förderdarlehens.
Förderung Ihres Wachstums
Als etabliertes KMU erhalten Sie ein Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittelbedarf finanzieren.
Ab sofort kann die Bürgschaftsbank 90 Prozent des Förderdarlehens verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Millionen Euro.
Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 Prozent.
Auch weiterhin bieten Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L-Bank Kombi-Bürgschaften 50 für die Wachstumsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für die Förderdarlehen der L-Bank. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 Prozent des Förderdarlehens.
Förderung Ihrer Innovationen
Kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Mittelständler*innen können in der Innovationsfinanzierung 4.0 aus den 4 Förderbausteinen Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle und Innovative Unternehmen wählen.
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab und wird daher immer wieder angepasst. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte. Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand: 17.08.2020):
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Für größere Unternehmen (Nicht-KMU):
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 Prozent des Förderdarlehens.
Für die Innovationsfinanzierung 4.0 bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Die Bürgschaftsbank bietet mit InnovFin 50 auch eine Expressvariante an. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2,5 Millionen Euro zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.
Mit InnovFin 70 stellen beide Förderinstitute auch eine höhere Bürgschaft zur Verfügung.
Die L-Bank - Aus Liebe zum Land
Als Förderbank Baden-Württembergs unterstützt die L-Bank die Wirtschaft, die Kommunen und die Menschen im Land – damit Baden-Württemberg ebenso leistungsstark wie lebenswert bleibt. Sie fördert kleine und mittlere Unternehmen bei Neugründungen, Übernahmen, Investitionsvorhaben und Energiesparmaßnahmen. Die Förderprogramme der L-Bank können Sie direkt bei Ihrem Berater in der Sparkasse beantragen.
Der Förder-Wegweiser macht Ihnen die Suche leicht. Mit nur wenigen Klicks gelangen Sie zu den Finanzierungsangeboten, die zu Ihrem Vorhaben passen. Egal, ob Sie gründen oder investieren möchten, ob Sie nach Förderungen für Bauen oder Wohnen suchen oder nach Unterstützung beim Umwelt- und Klimaschutz: Hier werden Sie fündig.