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Vereinskonto eröffnen

Vereinskonto eröffnen

Ob Fußballverein, Musikverein, Förderverein oder Golfclub – Wo Menschen zusammenkommen, werden Werte wie Gemeinschaft und Solidarität  meist groß geschrieben. Doch die Verwaltung der Finanzen – zum Beispiel  von Mitgliedsbeiträgen – ist häufig schwierig. Die Sparkasse Markgräflerland unterstützt regionale Vereine mit einem  Vereinskonto.

Mit diesem Konto verwalten Sie die Finanzen einfach und sicher. So können Sie problemlos Daueraufträge einrichten, ändern oder löschen sowie die Vorteile unseres Online-Servicenetzes nutzen.

Eine auf Sie abgestimmte Kombination aus persönlicher und digitaler Beratung in allen finanziellen Vereinsthemen

  • Kostenfreie Kontoführung für eingetragene und gemeinnützige Vereine
  • Komfortables Online-Banking auf Computer, Tablet oder Smartphone
  • Buchungen z. B. Überweisungen in Echtzeit oder SEPA-Lastschriften mit IBAN
  • Daueraufträge einrichten, ändern und löschen
  • Geld abheben an über 21.000 Geldautomaten in Deutschland
  • Online-Banking: Bankgeschäfte digital erledigen
  • Umfassender Kontoservice
  • Ein zuverlässiger Partner, der den Werten der S-Finanzgruppe verpflichtet ist

Konditionen

Das sind die Preise und Leistungen für ein Vereinskonto.

Checklisten

Was brauchen Sie für die Eröffnung eines Vereinskontos?

Ansprechpartner

Ansprechpartner für Vereine finden Sie in allen unseren Filialen.

Fragen und Antworten

Wann kann ein Vereinskonto eröffnet werden?

Die Sparkasse Markgräflerland fördert traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienst­leistungen für Vereine. Jede Kontoeröffnung wird individuell geprüft. Vereine mit Sitz im Geschäftsgebiet erhalten ein attraktives Kontomodell günstigen Konditionen.

Welche Unterlagen werden für die Kontoeröffnung benötigt?

Die Kontoeröffnung muss durch einen Vertretungs­berechtigten bzw. den Vorstand des Vereins erfolgen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer unserer Filialen.

Wir benötigen weiterhin folgende Unterlagen:

  • Unterschriebene Satzung des Vereins
  • Unterschriebenes Wahl- bzw. Gründungs­protokoll der Mitglieder­versammlung
  • Gültiges Ausweisdokument aller handelnden Personen
  • Kontaktdaten und Steuer-ID der handelnden Personen 
  • Aktueller Vereinsregisterauszug
Kann ein Konto eröffnet werden, wenn der Verein noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist?

Um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereins­register eingetragen sein. Der Nachweis hierfür ist der Vereins­registerauszug und ist damit unerlässlich. Ein Konto kann daher ohne Vereinsregisterauszug nicht eröffnet werden.

Anderes gilt bei nicht eingetragenen Vereinen. Da dieser Verein sich nicht ins Vereins­register eintragen lassen möchte, benötigen wir hier für die Konto­eröffnung auch keinen Vereins­registerauszug.

Wie erfolgt die Legitimationsprüfung der handelnden Personen?

Die Legitimation erfolgt grundsätzlich über die dafür zugelanssenen Dokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass).

Personen, die keine Möglichkeit haben, sich persönlich in einer unserer Filialen zu legitimieren bieten wir als Alternative die Nutzung der Video­legitimation.

Was ist zu tun, wenn sich im Vorstand etwas ändert?

Eingetragene Vereine müssen die Änderung zusammen mit dem Protokoll der Mitglieder­­versammlung beim zuständigen Amtsgericht melden. Erst mit dem aktuellen Vereins­registerauszug, in der die Änderung ersichtlich ist, kann die Sparkasse Markgräflerland die Änderung des Vorstands auch am Konto vornehmen. Weiterhin werden auch die persönlichen Daten (gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten und Steuer-ID) des neuen Vorstands benötigt.

Nicht eingetragene Vereine müssen uns die Änderung mittels unterschriebenem Wahlprotokoll mitteilen. Auch hier benötigen wir wieder die persönlichen Daten (gültiges Ausweis­dokument, Kontaktdaten und Steuer-ID) des neuen Vorstands.

Wie können Lastschriften für den Verein eingezogen werden?

Auch für Vereine sellen wir ein umfangreiches Angebot für den Zahlungsverkehr bereit. Dazu bieten wir ein umfangreiche Leistungen von der Online-Überweisung, Daueraufträge und selbstverständlch auch SEPA-Lastschrifteinzüge. Ggf. sind hier jedoch weitere Vereinbarungen zwischen dem Verein und der Sparkasse notwendig.

Weitere Informationen hierzug inden Sie im Bereich "Zahlungsverkehr" auf dieser Seite.

Wie kann das Vereinskonto aufgelöst werden?

Das Vereinskonto kann ausschließlich durch die Vertretungsberechtigten Personen aufgelöst erden. Die Auflösung erfolgt vor Ort in einer unserer Filialen. Bitte vereinbaren Sie ggf. vorab einen Termin.

Weitere nützliche Informationen

Leitfaden zum Vereinsrecht

Wer einen Verein gründen oder Vereins­ämter über­nehmen möchte, findet in dieser Broschüre des Bundes­justiz­mini­steriums viele nützliche Informationen.

Steuertipps

Ratgeber für gemeinnützige Vereine.
Herausgeber: Ministerium für Finanzen
Broschüre A5, 227 Seiten
Stand: 1/2022

Amtsgericht Freiburg

Informationen und Dokumente zum Vereinsregister der Registerbezirke Lörrach und Freiburg.

Vereinskonto verwalten

Vereinskonto verwalten

Kontovollmacht

Wenn Sie Änderungen bei der Vertretungs­berechtigung ergeben, müssen Voll­machten angepasst werden. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere FAQ.

Sparkassen-Card

Mit einem Zugang zum Online-Banking mit entsprechenden Berechtigungen können Sie hier eine Karte bestellen oder bestehende Karten bearbeiten.

Kreditkarte mit Vereinsmotiv

Unsere Privat-Kredit­karten können als Picture-Card mit Motiv bestellt werden. Ein individuelles Vereins­motiv ist möglich.

Hier stellen wir in Zukunft noch weitere Services für Sie bereit.

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Online-Banking für Vereine

Einfach praktisch: Nutzerverwaltung mit Rollen

Die Vergabe erfolgt anhand von Rollen­rechten. Im ersten Schritt erstellen Sie Rollen, denen Sie die einzelnen Rechte (zum Beispiel für Zahlungs­verkehrs-Funktionen oder für bestimmte Konten) zuordnen. Die erstellten Rollen können Sie anschließend auch mehreren Teil­nehmern zugeordnet werden. Auch bei einem Kassiererwechsel  können Sie die Rollen für eine einfache Vergabe der Rechte nutzen.

SEPA – Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa

SEPA-Lastschriften

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Vereinsbeiträge einziehen. Mit dem konkreten Fälligkeits­datum bei der SEPA-Lastschrift können Zahlungs­ströme tag­genau gesteuert werden.

Gläubiger-ID

Um am Lastschrift­verfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikations­nummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundes­bank in Abstimmung mit der Deutschen Kredit­wirtschaft (DK).

SEPA-Lastschrift­mandat

Voraus­setzung für den Einzug von Geldern per SEPA-Last­schrift ist das SEPA-Last­schrift­­­mandat. Es ermächtigt den Zahlungs­­­empfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungs­­pflichtigen einzuziehen.

Fragen und Antworten

Wie kann ich den Zahltungsverkehr abwickeln?

Wir empfehlen Ihnen den Zahlungsverkehr generell online abzuwickeln. Dazu können Sie das Online-Banking unserer Internet-Filiale verwenden. Eine bequeme Möglichkeit ist auch unsere Finanzsoftware S-Firm.

Wie können Lastschriften für den Verein eingezogen werden?

Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-­Identifikations­­nummer (Gläubiger-ID).
Diese beantragen Sie im Internet auf der Seite der Deutschen Bundesbank.

SEPA-Lastschriften können nur elektronische verarbeitet werden. Dazu benötigen Sie einen entsprechenden Online-Banking Zugang mit der Berechtigung zum Einzug von SEPA-Lastschriften. Vorraussetzung ist weiterhin eine entsprechende Rahmen­vereinbarung. Diese beinhaltet die Regelungen für Ihre SEPA-Lastschriften. Zum Beispiel die Höhe der Einzugsbeträge und die maximale Anzahl von Lastschriften.

Können mehrere Online-Banking-Verträge für ein Konto eingerichtet werden?

Ja, es ist möglich, für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten.

Ich habe Fragen zum Online-Banking

Wir haben für Sie viele Informationen zum Online-Banking auf einer Seite zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie die Apps einrichten und nutzen. Zudem finden Sie weitere Anleitungen rund ums Online-Banking.

Mit IBAN und BIC

Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums zuverlässig tätigen.  

Bargeldlose Zahlungen akzeptieren

Sparkasse POS ist Ihre ideale Lösung für das bargeldlose Kassieren

Verwandeln Sie Ihr Smartphone in ein Kartenlesegerät und kassieren Sie direkt mit der App „Sparkasse POS“ ab – ohne zusätzliche Hardware. Alles, was Sie dazu brauchen, ist die S-POS App, ein iPhone oder Android™-Smartphone mit NFC Funktion, eine Internet­verbindung sowie einen Händlervertrag

Sponsoring und Spenden

Für die Gesellschaft aktiv

Das WirWunderJahr 2025 – entdecke in unserer WirWunderBroschüre

  • inspirierende Vorträge
  • Aktionen
  • wirkungsvolle Spendenformate 

und mehr – für dich persönlich und/oder deinen Verein. Sei ein Teil von WirWunder – gemeinsam mehr bewirken. 

Sponsoring und Spenden

Die Sparkasse Markgräflerland engagiert sich vielfältig. Für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Viele Vereine und Initiativen im Bereich Sport, Kultur und Soziales werden regelmäßig von der Sparkasse gefördert. Durch Spenden und Sponsoring werden so wichtige Aktivitäten oft erst möglich.

Gemeinsam für das Markgräflerland

In Deutschland engagieren sich viele Menschen mit viel Herzblut in Vereinen und für gemeinnützige Projekte. Darum haben wir, als Teil und Förderer der Gemeinschaft in Kooperation mit betterplace WirWunder gestartet – die Förder­platt­form für das Gemein­wohl in Deutschland. Über WirWunder werden Vereine und soziale Organisa­tionen mit Spendern zusammen­gebracht: schnell, einfach, online.

Stiftung für das Markgräflerland. Sparkasse Markgräflerland

Sie benötigen eine Förderung für Ihr Projekt? Mit unserer Stiftung unterstützen wir entsprechend den in der Statzung festgelegten Zwecken aus den Erträgen des Stiftungs­vermögens. Lassen Sie uns Ihren ausgefüllten Antrag zukommen.

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