Vereinskonto eröffnen
Ob Fußballverein, Musikverein, Förderverein oder Golfclub – Wo Menschen zusammenkommen, werden Werte wie Gemeinschaft und Solidarität meist groß geschrieben. Doch die Verwaltung der Finanzen – zum Beispiel von Mitgliedsbeiträgen – ist häufig schwierig. Die Sparkasse Markgräflerland unterstützt regionale Vereine mit einem Vereinskonto.
Mit diesem Konto verwalten Sie die Finanzen einfach und sicher. So können Sie problemlos Daueraufträge einrichten, ändern oder löschen sowie die Vorteile unseres Online-Servicenetzes nutzen.
Eine auf Sie abgestimmte Kombination aus persönlicher und digitaler Beratung in allen finanziellen Vereinsthemen
Fragen und Antworten
Die Sparkasse Markgräflerland fördert traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienstleistungen für Vereine. Jede Kontoeröffnung wird individuell geprüft. Vereine mit Sitz im Geschäftsgebiet erhalten ein attraktives Kontomodell günstigen Konditionen.
Die Kontoeröffnung muss durch einen Vertretungsberechtigten bzw. den Vorstand des Vereins erfolgen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer unserer Filialen.
Wir benötigen weiterhin folgende Unterlagen:
Um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereinsregister eingetragen sein. Der Nachweis hierfür ist der Vereinsregisterauszug und ist damit unerlässlich. Ein Konto kann daher ohne Vereinsregisterauszug nicht eröffnet werden.
Anderes gilt bei nicht eingetragenen Vereinen. Da dieser Verein sich nicht ins Vereinsregister eintragen lassen möchte, benötigen wir hier für die Kontoeröffnung auch keinen Vereinsregisterauszug.
Eingetragene Vereine müssen die Änderung zusammen mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung beim zuständigen Amtsgericht melden. Erst mit dem aktuellen Vereinsregisterauszug, in der die Änderung ersichtlich ist, kann die Sparkasse Markgräflerland die Änderung des Vorstands auch am Konto vornehmen. Weiterhin werden auch die persönlichen Daten (gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten und Steuer-ID) des neuen Vorstands benötigt.
Nicht eingetragene Vereine müssen uns die Änderung mittels unterschriebenem Wahlprotokoll mitteilen. Auch hier benötigen wir wieder die persönlichen Daten (gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten und Steuer-ID) des neuen Vorstands.
Auch für Vereine sellen wir ein umfangreiches Angebot für den Zahlungsverkehr bereit. Dazu bieten wir ein umfangreiche Leistungen von der Online-Überweisung, Daueraufträge und selbstverständlch auch SEPA-Lastschrifteinzüge. Ggf. sind hier jedoch weitere Vereinbarungen zwischen dem Verein und der Sparkasse notwendig.
Weitere Informationen hierzug inden Sie im Bereich "Zahlungsverkehr" auf dieser Seite.
Das Vereinskonto kann ausschließlich durch die Vertretungsberechtigten Personen aufgelöst erden. Die Auflösung erfolgt vor Ort in einer unserer Filialen. Bitte vereinbaren Sie ggf. vorab einen Termin.
Weitere nützliche Informationen
Vereinskonto verwalten
Hier stellen wir in Zukunft noch weitere Services für Sie bereit.
Zahlungsverkehr
Online-Banking für Vereine
Die Vergabe erfolgt anhand von Rollenrechten. Im ersten Schritt erstellen Sie Rollen, denen Sie die einzelnen Rechte (zum Beispiel für Zahlungsverkehrs-Funktionen oder für bestimmte Konten) zuordnen. Die erstellten Rollen können Sie anschließend auch mehreren Teilnehmern zugeordnet werden. Auch bei einem Kassiererwechsel können Sie die Rollen für eine einfache Vergabe der Rechte nutzen.
SEPA – Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa
Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Vereinsbeiträge einziehen. Mit dem konkreten Fälligkeitsdatum bei der SEPA-Lastschrift können Zahlungsströme taggenau gesteuert werden.
Fragen und Antworten
Wir empfehlen Ihnen den Zahlungsverkehr generell online abzuwickeln. Dazu können Sie das Online-Banking unserer Internet-Filiale verwenden. Eine bequeme Möglichkeit ist auch unsere Finanzsoftware S-Firm.
Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID).
Diese beantragen Sie im Internet auf der Seite der Deutschen Bundesbank.
SEPA-Lastschriften können nur elektronische verarbeitet werden. Dazu benötigen Sie einen entsprechenden Online-Banking Zugang mit der Berechtigung zum Einzug von SEPA-Lastschriften. Vorraussetzung ist weiterhin eine entsprechende Rahmenvereinbarung. Diese beinhaltet die Regelungen für Ihre SEPA-Lastschriften. Zum Beispiel die Höhe der Einzugsbeträge und die maximale Anzahl von Lastschriften.
Ja, es ist möglich, für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten.
Wir haben für Sie viele Informationen zum Online-Banking auf einer Seite zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie die Apps einrichten und nutzen. Zudem finden Sie weitere Anleitungen rund ums Online-Banking.
Bargeldlose Zahlungen akzeptieren
Verwandeln Sie Ihr Smartphone in ein Kartenlesegerät und kassieren Sie direkt mit der App „Sparkasse POS“ ab – ohne zusätzliche Hardware. Alles, was Sie dazu brauchen, ist die S-POS App, ein iPhone oder Android™-Smartphone mit NFC Funktion, eine Internetverbindung sowie einen Händlervertrag
Für die Gesellschaft aktiv
Das WirWunderJahr 2025 – entdecke in unserer WirWunderBroschüre
und mehr – für dich persönlich und/oder deinen Verein. Sei ein Teil von WirWunder – gemeinsam mehr bewirken.
Die Sparkasse Markgräflerland engagiert sich vielfältig. Für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Viele Vereine und Initiativen im Bereich Sport, Kultur und Soziales werden regelmäßig von der Sparkasse gefördert. Durch Spenden und Sponsoring werden so wichtige Aktivitäten oft erst möglich.
In Deutschland engagieren sich viele Menschen mit viel Herzblut in Vereinen und für gemeinnützige Projekte. Darum haben wir, als Teil und Förderer der Gemeinschaft in Kooperation mit betterplace WirWunder gestartet – die Förderplattform für das Gemeinwohl in Deutschland. Über WirWunder werden Vereine und soziale Organisationen mit Spendern zusammengebracht: schnell, einfach, online.
Sie benötigen eine Förderung für Ihr Projekt? Mit unserer Stiftung unterstützen wir entsprechend den in der Statzung festgelegten Zwecken aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Lassen Sie uns Ihren ausgefüllten Antrag zukommen.
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