Informationen zum neuen BIC
Durch eine Anpassung bei der Abwicklung von internationalen Zahlungen, erhält die Sparkasse Markgräflerland einen neuen BIC (Bank Identifier Code).
Damit Sie auch in Zukunft Gutschriften aus internationalen Zahlungen erhalten können, müssen die Auftraggeber Anpassungen in ihren Systemen vornehmen.
Eine Information Ihrer Geschäfts- bzw. Zahlungspartner ist daher durch Sie erforderlich.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Fragen & Antworten.
Fragen und Antworten
Bankverbindung und Zahlungsverkehr
Zusammen mit der IBAN wird der BIC für SEPA-Überweisungen benötigt. Allerdings ist für Überweisungen innerhalb Deutschlands und im SEPA-Raum (Europäischer Zahlungsraum) der BIC nicht mehr notwendig. Durch die Angabe der IBAN können bereits Banken und Zahlungsempfänger eindeutig identifiziert werden.
Seit Februar 2016 reicht daher bei inländischen sowie bei grenzüberschreitenden Zahlungen in andere EU-/EWR-Länder die IBAN. Die Angabe des BIC ist optional. Ausnahme: Für Zahlungen in die Schweiz, Monaco und SanMarino geben Sie bitte weiterhin den BIC an.
Auch für internationale Transaktionen außerhalb Deutschlands und dem europäischen Zahlungsraum muss der BIC weiterhin angegeben werden.
Bankleitzahl: 683 518 65 (wie bisher)
BIC: SPKMDE8WXXX (neu)
Der neue BIC gilt ab 07.09.2026.
Nein, Ihre Kontonummer und IBAN bleiben gleich. Basis für die IBAN sind die Bankleitzahl und Kontonummer. Hier werden keine Änderungen vorgenommen.
Ja, wenn Sie den BIC auf Unterlagen Ihren Kunden zur Verfügung stellen, müssen diese angepasst werden. Wir empfehlen weiterhin auf jeden Fall Ihre Geschäftspartner aktiv auf die Änderung der BIC hinzuweisen.
Bankleitzahl: 683 518 65 (wie bisher)
BIC: SPKMDE8WXXX (neu)
Empfehlung: Bitte verwenden Sie die Darstellung der IBAN in Viererblocks mit Leerzeichen.
Nein, SEPA Überweisungen oder SEPA Lastschriften, auch Firmenlastschrift-Mandate bleiben unverändert – Kontonummer, BLZ und IBAN ändern sich nicht.
Finanzinstitute weltweit nutzen das SWIFT-Netzwerk, um telegrafische Überweisungen unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften abzuwickeln. Die Verwendung des falschen SWIFT/BIC-Codes kann jedoch dazu führen, dass Ihre Gelder im internationalen Bankennetzwerk verspätet eintreffen oder an den Auftraggeber zurückgegeben werden.
Online-Banking und Apps
Wenn Sie eine Software (zum Beispiel „S-Firm oder StarMoney“) nutzen, müssen die Zugangsdaten nach der Umstellung neu synchronisiert und die Auftraggeber-Daten angepasst werden.
Bei Software-Produkten der Sparkassenorganisation wird Sie ein Assistent bei der Synchronisation der Daten begleiten.
Bitte halten Sie Ihren Anmeldename/Legitimations-ID und die PIN Ihres Online-Banking-Zugangs bereit.
Sollten Sie eine Fremdsoftware (zum Beispiel „ProfiCash“) nutzen, wenden Sie sich bitte an den Support des jeweiligen Herstellers. Die Kontaktdaten finden Sie auf der entsprechenden Produkthomepage.
Ab dem 07.09.2026 muss für hochgeladene Zahlungsverkehrs-Dateien, sofern angegeben, der neue BIC SPKMDE8WXXX verwendet werden, wenn dieser angegeben wird. Bitte verwenden Sie ab diesem Datum nur noch den neuen BIC.
Eine Anpassung ist dann erforderlich, wenn bei internationalen Zahlungen außerhalb des EWR der BIC angegeben wird.
Wenn Sie Buchführungs- oder Buchhaltungsdienste (z.B. Lohnbuchhaltung) ausgelagert haben, informieren Sie bitte Ihren Dienstleister (Steuerberater, Buchführungsdienst etc.) umgehend über den neuen BIC.
Wenn Sie die Lohn- und Gehaltszahlungen über Online-Banking oder EBICS selbst freigeben und Aufträge mit BIC enthalten sind, müssen diese Zahlungen ab dem 07.09.2026 mit dem neuen BIC SPKMDE8WXXX eingereicht werden.
Der neue BIC darf auf keinen Fall vor dem 07.09.2026 verwendet werden und muss zum Umstellungstermin am 07.09.2026 angepasst werden.
Karten und Karten-Terminals
Nein, Sie können Ihre Sparkassen-Card bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter verwenden. Der aufgedruckte BIC auf der Kartenrückseite ist nur informativ und entfällt künftig auf der Karte.
Die Kreditkarten behalten ihre Gültigkeit und sind wie gewohnt nutzbar.
Nein, es sind keine Anpassungen notwendig.
Kontakt
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