Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
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Bescheinigungen
Nutzen Sie das Angebot Ihrer Sparkasse um die Erstellung diverser Unterlagen zu erleichtern. Laden Sie sich die gewünschten Bescheinigungen und Bestätigungen bei Bedarf herunter oder lassen Sie sich diese einfach an Ihr Elektronisches Postfach senden.