Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich

Beraterchat

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Chatten Sie mit uns. Klicken Sie dazu auf den Button und geben Sie Ihren Namen an.

Chat starten
SSL verschlüsselte Übertragung
Unsere BLZ & BIC
BLZ68351865
BICSOLADES1MGL
Überblick

Ihre Vorteile mit der betrieblichen Vorsorge

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung – auch "Betriebsrente" genannt – können Sie effektiv fürs Alter vorsorgen. Darauf haben Sie sogar einen Rechts­anspruch. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus Ihrem unver­steuerten Brutto­gehalt in Ihren bAV-Vertrag. Das lohnt sich doppelt: Zu zahlende Steuern und Sozial­abgaben fließen direkt in Ihre Betriebs­rente. Sie zahlen also nur die Hälfte an Beitrag.

  • Sichern Sie Ihren Lebens­standard im Alter und Ihre Hinter­bliebenen ab.
  • Flexible Zuzahlungen und Einzahlung vermögens­wirksamer Leistungen sind möglich.
  • Profitieren Sie doppelt: Zuschüsse vom Staat über Steuer- und gegebenen­falls Sozialversicherungs­ersparnisse und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber
  • Direkt­versicherung und Pensions­kasse sind bei Arbeitgebendenwechsel einfach übertrag­bar.
  • Erreichte Ansprüche bleiben auch im Falle der Arbeits­losigkeit (Hartz IV) erhalten.
  • Sichern Sie zusätzlich Ihre Arbeitskraft ab.
  • Gestalten Sie Ihre Rente flexibel – bereits ab dem 62. Lebensjahr.
  • Sie haben die Wahl: einmalige Kapital­auszahlung oder lebens­lange Rente.

Ihr Vertragspartner

Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich beraten lassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen – vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.

Details

Wie sich eine betriebliche Alters­vorsorge für Sie auszahlt

Schon gewusst? Für alle neuen Verträge mit Entgelt­umwandlung gibt es einen verpflichtenden Arbeitgebenden­zuschuss von 15 Prozent oben­drauf. Dieser Zuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungs­ersparnis machen den Vermögens­aufbau noch einfacher und profitabler, wie das folgende Beispiel zeigt.

Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, 30 Jahre alt, ledig und kinderlos, jährliches Brutto­einkommen von derzeit 30.000 Euro

 

  • Monatliche Ersparnis in die bAV: 115 Euro
  • Von diesen 115 Euro kommen 15 Euro aus dem verpflichtenden Arbeitgebenden­zuschuss
  • Steuerlich spart der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin 20,91 Euro, in der Sozial­versicherung nochmals 21,05 Euro

Insgesamt fließen 115 Euro monatlich in den Aufbau seiner Betriebs­rente, der Arbeitnehmer oder Arbeit­nehmerin hat aber netto nur 58,04 Euro weniger in seinem Portemonnaie.1

Im Beispiel berücksichtigt:
- Steuertarif 2024, Steuerklasse I, Lohnsteuer ohne Kirchensteuer
- Arbeitnehmerin - oder Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 Prozent, Arbeitslosen: 1,3 Prozent, Kranken: 8,15 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz – angenommen 1,7 Prozent), Pflege: 2,3 Prozent

Folgende Varianten (Durchführungs­wege) der betrieblichen Alters­vorsorge gibt es:

Direktversicherung

  • Entspricht weitestgehend einer klassischen privaten Renten­versicherung.
  • Im Unterschied zur privaten Renten­versicherung ist die oder der Arbeitgebende die Versicherungs­nehmerin und Beitrags­zahlerin oder der Versicherungsnehmer und Beitragszahler, Sie sind die versicherte Person.
  • Ihre Beiträge sind jährlich bis zu 4 Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) in der gesetzlichen Renten­versicherung steuer- und sozialabgabenfrei – in 2024 monatlich 302 Euro.
  • Unter bestimmten Voraus­setzungen sind aufgrund des Betriebs­rentenstärkungs­gesetzes noch weitere 302 Euro monatlich in 2024 (4 Prozent der BBG in der gesetzlichen Renten­versicherung) steuerfrei.
  • Varianten: SV Direktversicherung oder SV Direktversicherung IndexGarant.

Pensionskasse

  • Versorgungs­träger ist eine Pensions­kasse anstatt einer Lebens­versicherungs­gesellschaft. Eine permanente Kontrolle erfolgt durch die deutsche Versicherungs­aufsicht.
  • Die oder der Arbeitgebende ist die Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin oder der Versicherungs­nehmer und Beitrags­zahler, Sie sind die versicherte Person.
  • Ihre Beiträge sind jährlich bis zu 4 Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze in der gesetzlichen Renten­versicherung steuer- und sozial­abgabenfrei – in 2024 monatlich 302 Euro.
  • Unter bestimmten Voraus­setzungen sind aufgrund des Betriebsrenten­stärkungsgesetzes noch weitere 302 Euro monatlich in 2024 (4 Prozent der BBG in der gesetzlichen Renten­versicherung) steuerfrei.
  • Variante: Sparkassen Pensionskasse.

Unterstützungs­kasse

  • Die oder der Arbeitgebende meldet Sie als Versorgungs­berechtigte oder Versorgungsberechtigten an und zahlt die regel­mäßig vereinbarten Beiträge an die Unterstützungs­kasse.
  • Die zugesagten Leistungen werden durch die Rück­deckung bei der SV SparkassenVersicherung garantiert.
  • Im Unterschied zur Direkt­versicherung und Pensions­kasse ist die Unterstützungs­kasse unbegrenzt steuerfrei.
  • Varianten: SV Unterstützungskasse oder SV Unterstützungskasse IndexGarant.
Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich beraten lassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen – vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.

 Cookie Branding
i