
Jeder wünscht sich ein sorgenfreies Leben – besonders im Alter. Richtig vorgesorgt können Sie einen Ruhestand genießen, der keine Wünsche offen lässt. Mit der passenden Strategie lässt sich dafür selbst im Zinstief vorsorgen.
Ihr Weg führt über drei Stufen, wenn Sie Ihren Lebensstandard dauerhaft erhalten und auch Ihre Familie absichern möchten.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck, welche Einzellösungen die Sparkassen-Altersvorsorge umfasst. Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie den richtigen Mix.
Die erste Schicht der Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rente, verschiedenen Versorgungswerken und aus der Rürup-Rente. Die Anlage in Rürup ist besonders für Selbständige, Freiberufler, Grenzgänger und Angestellte mit hohem Einkommen geeignet. In der Ansparphase bietet sie hohe Steuervorteile von bis zu 45 % und sichert Ihnen eine Lebenslange Rente.
In der zweiten Schicht werden Sparbeiträge durch das Altersvermögens- und Alterseinkünftegesetz gefördert. Bei einem Riester-Sparvertrag profitieren Sie von hohen Zulagen (z. B. pro Kind bis zu 300 Euro) oder Steuervorteilen von bis zu 45 %. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge (Brutto-Gehaltsumwandlung) können Sie sogar eine Dreifachförderung nutzen. Steuervorteile bis zu 45 %, Einsparung von Sozialabgaben und 15 % Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber bei Neuverträgen ab 2019.
Die dritte Schicht der Altersvorsorge umfasst alle privaten Sparverträge, die nicht staatlich gefördert werden. Das ist für Sie interessant, wenn Sie flexibler sparen möchten, als bei der bAV oder der Riester-Rente. In der Rentenphase werden die Rentenzahlungen jedoch steuerlich begünstigt (Ertragswertverfahren). Bei einer Auszahlung des Gesamtguthabens bleiben die Zinsen, unter bestimmten Voraussetzungen (12 Jahre Laufzeit und Endalter mindestens 62 Jahre) zu 50 % Steuerfrei.
Für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klarheit und eine faire Beratung. Mit der Visitenkarte für Versicherungsvermittler stellt sich Ihnen Ihre Sparkasse daher in aller Ausführlichkeit vor und erfüllt somit die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationspflicht.