Grenzgänger, die aus der Schweiz zurückgekehrt sind, haben oft hohe Guthaben bei Schweizer Pensionskassen. Bei Erreichen des Rentenalters würden diese Guthaben als Rente ausgezahlt. Alternativ können die Beiträge unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei nach Deutschland transferiert werden, wenn sie in eine Basisrente (Rürup-Vertrag) eingezahlt werden.*
*Wichtig für die Besteuerung in Deutschland ist der Beginn der Pensionskasse in der Schweiz.
Das Sozial-System in der Schweiz beruht auf 3 Säulen:
Die Pensionskasse unterteilt sich in einen obligatorischen sowie einen überobligatorischen Teil. Die genaue Aufteilung ist aus der Übersicht ersichtlich, die jeder Beschäftigte in der Schweiz regelmäßig bekommt.
Wenn der Grenzgänger seine Beschäftigung in der Schweiz beendet (Arbeitsplatzwechsel nach Deutschland, Rente o.ä.), hat er zwei Möglichkeiten: Er kann eine lebenslange Rente aus der Pensionskasse oder aber eine Kapital-Abfindung wählen. Die Regularien für die Ausübung des Wahlrechts sind bei den Pensionskassen unterschiedlich. Sie sind aus den Statuten ersichtlich, die jeder Beschäftigte erhält.
Falls sich der Arbeitnehmer für die Kapitalzahlung entscheidet, wird das Guthaben auf ein sogenanntes "Freizügigkeitskonto" ausgezahlt. Solange das Geld dort liegt, gilt es steuerlich als noch nicht zugeflossen. Erst wenn von dort verfügt wird, zieht das Schweizer Finanzamt zunächst rund 10 % Quellensteuer (kantonal unterschiedlich) ab. Wenn das Geld nach Deutschland transferiert wird, gilt es hier als Einnahme und muß im Jahr des Zugangs analog Schicht 3 (private Altersvorsorge) versteuert werden.
Der deutsche Arbeitnehmer kann das gesamte Geld jedoch in einen Basisrentenvertrag einzahlen. Er unterliegt dann nicht der üblichen Begrenzung auf 22.766 / 45.532 Euro und der gesamte Betrag bleibt einkommensteuerfrei. Auch die Schweizer Quellensteuer bekommt er erstattet.
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Auf alle Fälle sollten Sie bezüglich der steuerlichen Gegebenheiten mit Ihrem Steuerberater Rücksprache halten.
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